Äpfel mit Birnen, oder eBay Extrawurst?

Wenn man mal weit und dann noch etwas weiter im Gedächtnis zurückgräbt kommt irgendwann die Stelle, an welcher das Hamburger Landgericht damals das Urteil (PDF) fällte, dass Forenbetreiber für die Beiträge haftbar gemacht werden können. Und zwar für alle Beiträge. In Blogs sind das sinngemäß z.B. die Kommentare der Leser. Der ganze Rechtsstreit entstand damals durch eine Abmahnung an Heise

Heise begründete die Situation insofern, dass es nahezu unzumutbar wäre die ganzen Kommentare der Leser zu prüfen und bei Verstoß gegebenenfalls von selber, also ohne Meldung durch die User, zu löschen. Durchaus nachvollziehbar, da es sich bei Heise um etwa 200.000 Kommentare im Monat handelt und das sind Mediadaten aus dem Jahr 2006. Die Gerichte sahen die ganze Situation etwas anders und durchaus zumutbar:

Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Nicht zuletzt durch dieses Urteil rollte eine kleine Abmahnwelle in Richtung diverser Forenbetreiber. Es gab demnach viel Post von Anwälten, die wieder eine Chance gesehen haben ein bisschen Geld zu verdienen. Aber gut. Mittlerweile weiß jeder bescheid. Wir müssen also alle für unsere und Inhalte Dritter auf unseren Internetangeboten haften. Wirklich alle?

Heute lese ich bei heise über ein ähnliches Thema, welches eBay und das Markenschutzrecht betrifft. Der Beitrag ist wortwörtlich tituliert mit: “Urteil: eBay muss nicht jedes einzelne Angebot prüfen“. Da ist sie, die Extrawurst für eBay. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eBay nicht vorab jedes Angebot auf Markenrechtsverstöße prüfen muss und wies damit eine Klage des Uhrenherstellers Rolex ab.

Allerdings dürften die Prüfungspflichten für den Betreiber nicht so überspannt werden, dass dadurch das gesamte Geschäftsmodell infrage gestellt wird.

Ach so. Also kann man einem riesen Laden wie eBay eine Prüfung der eigenen Angebote, quasi sinngemäß der Forenbeiträge Dritter bei heise, nicht zumuten, da ansonsten das Geschäftsmodell gefährdet ist, oder wie? Rolex ging nochmal in Berufung, was leider erneut von den Gerichten abgewiesen wurde und zwar weil:

Das wies die Berufung nun zurück und stellte fest, dass eBay seinen Prüfungspflichten in dem vom BGH abgesteckten Rahmen nachgekommen sei. Somit bestehe im konkreten Fall kein Unterlassungsanspruch.

Das würde also heißen, dass man einfach ein paar Mann offiziell auf die Prüfung des Contents Dritter abstellt, und der Drops ist gelutscht. Ob nun wirklich alle Angebote geprüft werden, so wie heise all seine Kommentare prüfen muss, scheint dabei egal und dahingestellt, denn der Freifahrtsschein wurde generell erteilt:

Es sei eBay aber nicht zuzumuten, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen.

Manchmal muss ich echt sagen, dass ich durch den ganzen Kram nicht mehr richtig durchblicke. Erst sagen die Gerichte “Hü” und in sinngemäß identischem Fall an anderer Stelle wieder “Hot”. Ich kann in deisem Fall wirklich nicht verstehen, warum heise die Kontrolle klar zuzumuten ist und eBay das aber gar nicht könne. Pragmatisch gesehen, handelt es sich in beiden Fällen um Content Dritter, der ganz klar zum Tagesgeschäft gehört.

Off Topic:
btw. hat billiger.de scheinbar ein paar neue Besitzer bekommen. Mehr dazu findet ihr hier. Außerdem ist in China gestern ein dicker Sack reis umgefallen. Erste Informationen dazu liefert unser Korrespondent Wayne.


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Kommentare

Zum Reissackvorfall gibt es hier näheres: http://www.stupidedia.org/stupi/Reissack

Heute habe ich eine Dose Pepsi gekauft. Editier mein Kommentar bitte noch, da sich wohlmöglich markenrechtliche Diskrepanzen versteckt haben.

Hallo,

vorab ein klares *lach*
Da ist wohl jemand zum Ende des Artikel ein klein wenig genervt und sarkastisch geworden? ;-)
Ich muss aber sagen, dass ich oftmals lange Blogeinträge nur überfliege … heute mir jedoch komplett durch laß, weil mal keine gähnende Leere in Form von gequirrlten Buchstaben vorzufinden waren. So finde ich es genau so ätzend, was die Prüfung der Beiträge angeht und das ein Laden wie eBay nun eine Extrawurst bekommen soll. Das ein Shop beispielsweise seine Artikelmeinungen überprüft, sollte in der natur des Shops liegen – genau genommen ist er aber also auch noch gesetzlich dazu verpflichtet… Na Mensch, kann auch einen guten Aufwand darstellen.

Ich dachte diese Überprüfungspflicht wurde irgendwie noch mal aufgehoben … zumindest hatte ich das so im Gedächnis. Zählt diese denn eigentlich auch für private Plattformen? Für freie, nicht kommerzielle Foren?

Grüße, Andi

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