deutsche Datenschützer wollen den Einsatz von Google Analytics verbieten

Ich habe schon lange nicht mehr so einen Quatsch gelesen. Vor allem finde ich, gerade in Hinblick auf die Online-Durchsuchung, welche sich jedoch als verfassungswidrig herausstellte, dass sich die deutschen Datenschützer ziemlich weit aus dem Fenster lehnen. So will man plötzlich scharf in Richtung Seitenbetreiber schiessen, die zwar Google Analytics zur Trafficauswertung einsetzen, jedoch vorher keine Einwilligung vom Nutzer holen. Bis zu 50.000 Euro können den Webmastern drohen.

Laut §16 Abs. 3 des Telemediengesetz sei es untersagt mit Tools dieser Art zu arbeiten, wenn von den Besuchern der Seite keine Einverständniserklärung vorliegt. Marit Hansen, stellv. Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein ist der Meinung, dass der User per Opt-out Verfahren selbst entscheiden soll, ob sein Besuch von Google Analytics aufgezeichnet werden darf oder nicht. Stellt Euch in Zukunft also schonmal auf viel geklicke und Häckchen setzen ein, denn Ihr werdet vor dem Besuch einer jeden (!), der in Deutschland rund 1,8 Millionen Google Analytics einsetzenden Seiten, erklären müssen: “Ja, liebe Frau Hansen, ich weiß, dass ich diese Seite gerade besuche, und ich weiß auch, dass Google ebenfalls von meinem Besuch wissen könnte.”.

Das ULD ist aus irgendeinem Grund der Meinung, dass Google sich das Recht einräume, die gesammelten Daten aus Analytics mit anderen gesammelten Daten aus Google Mail o.ä. zu verbinden und so persönliche Profile zu erstellen. Ich weiß jetzt nicht genau wo sich das ULD diese Aussage herbeigezogen hat (vermutlich an den Haaren), denn in den Google Analytics Nutzungsbedingungen steht eigentlich etwas ganz anderes drin:

Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen.

Darüber hinaus behält sich Google zwar das Recht vor die Lizenz- bzw. Nutzungsbedigungen jederzeit ändern zu können, wobei Google sich im Falle dessen bei den Nutzern das OK holen muss, da die Bedingungen Vertragsgegenstand sind. Google entgegnet zudem auch noch mit dem Argument, dass eine IP-Adresse prinzipiell kein personenbezogenes Datum sei. Denn es könnten sich, wie das z.B. in Internetcafés der Fall ist, mehrere Personen hinter einem Proxy und damit hinter einer einzigen IP-Adresse verbergen.

Darüber hinaus hält Google auch das vorgeschlagene Opt-out Verfahren für sinnlos, da man auch einfach die Annahme der Cookies im Browser deaktivieren könnte und schon wäre das Problem mehr oder weniger behoben. Weiter erklärt Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter der Google Germany in dem Artikel, dass ohnehin keine Profile erzeugt, Cookies nach 18 Monaten unlesbar und IP-Adressen nach neun Monaten anonymisiert werden würden.

Meiner Meinung nach hat das ULD momentan keinen wirklichen Grund gegen das Ganze vorzugehen. Alles beruht mehr oder weniger auf irgendwelchen Spekulationen und Szenarien, die es (noch) gar nicht gibt. Vielleicht sollte sich der ein oder andere Mitarbeiter nicht ausschließlich auf seine Horoskope verlassen. Die Angst bestünde darin, dass Google sich eines Tages das eingeräumte Recht zu Nutze mache, die Bestimmungen zu ändern und entgegen der jetzigen Aussagen doch Profile zu erstellen. Ganz ehrlich denke ich zwar, dass das irgendwann vielleicht mal der Fall sein könnte, wobei Google sich damit sicherlich ein Eigentor schiessen würde und das Vertrauen seiner User gänzlich verliert.

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